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Unterricht

Jede Schülerin und jeder Schüler an unserer Schule lernt auf einem individuellen Lern- und Entwicklungsstand. Dementsprechend ist eine größtmögliche individuelle Förderung für unsere Schülerschaft Grundprinzip der alltäglichen schulischen Arbeit.

 

Der Unterricht an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Nordrhein-Westfalen verteilt sich gem.  AOSF auf die Unterrichtsfächer/ unterrichtliche Aufgabenfelder

  • Sprache und Kommunikation,

  • Mathematik,

  • Sachunterricht,

  • Arbeitslehre

  • Bewegungserziehung/ Sport

  • Musisch/ ästhetische Erziehung und

  • Religiöse Erziehung/ Ethik.

 

Die Themen/ Vorhaben im Unterricht werden in der Regel fächerübergreifend angeboten. Die Gewichtung der einzelnen Unterrichtsfächer ist von dem individuellen Förderbedarf und der individuellen Fördermöglichkeit abhängig.

 

Die Anbahnung und Vermittlung von Kulturtechniken (Rechnen, Schreiben, Lesen) ist dabei wesentlicher Bestandteil des Unterrichts.

Eine stetige Erweiterung der Kommunikationsfähigkeiten auf den vorhandenen und erreichbaren Ebenen ist für jede Schülerin/ jeden Schüler Schwerpunkt der Förderung.

 

Die individuellen Lern- und Entwicklungsziele werden im Individuellen Förderplan festgehalten und halbjährlich mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten besprochen und evaluiert.

 

Die erlangten Kompetenzen in den Unterrichtsfächern werden auf den Zeugnissen zum Ende jedes Schuljahres festgehalten.

 

Der Unterrichtsumfang beträgt 28 Wochenstunden. Darüber hinaus werden Zeiten für spezielle sonderpädagogische Förderung, gestaltete Freizeit und Ruhepausen in den Unterrichtsalltag eingeplant.

 

Der Unterricht vermittelt neben den fachlichen Inhalten auch Kompetenzen in den Entwicklungsbereichen

  • Motorik,

  • Wahrnehmung,

  • Kognition,

  • Sozialisation und

  • Kommunikation

 

Der Bereich Unterricht/ unterrichtliche Aufgabenfelder hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Individuelle Förderung

  • Individueller Förderplan

  • Zeugnisse

  • Stufenkonzepte

  • Kulturtechniken

  • Kommunikations- und Sprachförderung

 

Grundlagen sind die Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

 

https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/upload/lp_GE/zdbg_riLi_foerderschwerpunkt_geistige_entwicklung__2022_06_07.pdf

 

und die Unterrichtsvorgaben, die bislang in ausgearbeiteter Form für Mathematik, Sprache und Kommunikation sowie die Entwicklungsbereiche vorliegen

 

https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/vorgaben-zieldifferente-bildungsgaenge/bildungsgang-geistige-entwicklung/index.html

 

 

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