7.8.5. Ablauf in Gefahrenlagen

Beschreibung/ Intention

Die Vorgaben für den Ablauf in Gefahrenlagen sollen allen Personen in der Schule eine größtmögliche Handlungssicherheit bei unvorhergesehenen Gefahrensituationen geben. Dabei ist in unterschiedlichen Gefahrenlagen unterschiedliches Handeln angezeigt.

Räumung:

Der Ablauf im Brandfall hat zum Ziel, alle Personen aus dem Gefahrenbereich des Gebäudes zu evakuieren. Somit ist entweder die Räumung des Gesamtgebäudes angezeigt oder – wenn diese vorhanden sind – das Verschieben von Personengruppen in einen nicht gefährdeten Brandabschnitt.

Dies trifft auch bei Gefahrenlagen wegen Giftstoffen o. ä. zu.

In jedem Fall muss der Schulleitung nach der Räumung/ Verschiebung unmittelbar eine Rückmeldung über die geretteten Personen gemacht werden.

Die Schulleitung stellt die Vollständigkeit aller, zu diesem Zeitpunkt anwesenden Personen fest und meldet dies an die Leitung der Feuerwehr zurück.

Verbarrikadierung:

Der Ablauf in Notlagen hat zum Ziel, alle Personen, die sich nicht unmittelbar in einem Gefahrenbereich aufhalten, in dem Gebäude sicher zu verbarrikadieren und alle Zugänge zu verschließen. Ggf. werden Fenster – ohne sich oder andere zu gefährden – sicht- und blickdicht gemacht.

Das Öffnen der Türen erfolgt ausschließlich durch die Polizei.

In jedem Fall muss darauf geachtet werden, dass Schülerinnen und Schüler ihre Mobiltelefone nicht benutzen.

Eine Belehrung über das Verhalten in Gefahrensituationen erfolgt jährlich zu Beginn des Schuljahres hin.

Ablauf in Gefahrenlagen hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Lehrerkonferenz
  • Schulkonferenz
  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Fortbildungskonzept
  • Hausordnung

Ablauf in Gefahrenlagen beinhaltet keine Unterpunkte

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