Diese Werkraumordnung gilt für Schülerinnen und Schüler, die in Werk- bzw. Technikräumen arbeiten sowie allen Lehrpersonen!
ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
- Der Zutritt zu den Fachräumen ist Schülern nur in Begleitung einer Lehrkraft erlaubt.
- Der Zutritt zu den Maschinen- und Lagerraum ist Schülern grundsätzlich verboten. Ausnahme ist die Erlaubnis einer Lehrperson.
- Der Aufenthalt im Werkraum ist mit erhöhten Gefahren verbunden. Keine Schülerin und kein Schüler darf im Werkraum herumrennen oder Mitschülerinnen und Mitschüler jagen oder schubsen.
- Beim Arbeiten im Werkraum kommt es vor, dass man mit Gefahrstoffen in Berührung kommt und dass bei der Holzbearbeitung Holzstaub entsteht. Deshalb ist im Werkraum das Essen, Trinken und Schminken verboten.
- Jede Schülerin und jeder Schüler und jede Lehrperson muss die Lage und Betätigung der elektrischen Not-Aus-Schalter kennen.
- Notfalleinrichtungen, wie z.B. der Not-Aus-Schalter, dürfen nur bei einer akuten Gefahrensituation betätigt werden.
- Jede Schülerin und jeder Schüler muss den Fluchtweg kennen und ihn im Brandfall oder bei einem Unfall benutzen.
- Maschinen und Gefahrstoffe (z.B. Chemikalien) dürfen nur nach Genehmigung durch den Technik-/Werklehrer benutzt werden.
ZU BEGINN DES UNTERRICHTS
- Wegen der Gefahr, dass Jacken/Mäntel schmutzig oder beschädigt werden können, werden sie in die im Werkraum dafür vorgesehenen Hacken gehängt bzw. vor der Tür an die Kleiderhacken aufgehängt.
- Die Taschen werden so unter den Gruppentisch gelegt, dass die Fluchtwege frei bleiben.
- Der Technik-/Werklehrer teilt nach Bedarf einen Werkzeugdienst und einen Ordnungsdienst ein.
- Der Technik-/Werklehrer öffnet die Werkzeugschränke und gibt die Werkzeuge inkl. Werkzeugblock aus, nachdem er sich von der Vollständigkeit und der Funktionstüchtigkeit der Werkzeuge überzeugt hat.
IM UNTERRICHT
- Unwissenheit kann gefährlich werden. Deshalb müssen alle Schülerinnen/Schüler den Erklärungen des Lehrers aufmerksam zuhören, die Arbeitsanweisungen verstehen und diese unbedingt einhalten.
- Jede Schülerin und jeder Schüler ist für das Werkzeug und die Ordnung an ihrem/seinem Arbeitsplatz verantwortlich.
- Mit dem von der Schule zur Verfügung gestellten Material ist sorgfältig und möglichst sparsam umzugehen.
- Schülerinnen und Schüler, die Material unsachgemäß bearbeiten oder mutwillig zerstören haben keinen Anspruch auf Ersatzmaterial bzw. müssen das zerstörte Material ersetzen.
- Oft ist man während der praktischen Arbeit auf die Hilfe einer Mitschülerin/eines Mitschülers angewiesen; deshalb ist gerade im Werkunterricht/Technikunterricht ein partnerschaftlicher Umgang nötig.
- Während des praktischen Arbeitens ist es den Schülerinnen und Schülern und Schülerinnen erlaubt, sich mit anderen zu unterhalten, soweit diese nicht bei ihrer Arbeit gestört werden. Unterhalten bedeutet aber nicht Brüllen über große Entfernungen quer durch den Werkraum.
- Der Zutritt des Maschinen- und Lagerraums ist Schülerinnen und Schülern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Technik-/Werklehrers erlaubt.
AM ENDE DES UNTERRICHTS
- Am Ende des Unterrichtes säubert jede Schülerin und jeder Schüler das Werkzeug und bringt es zurück in die Werkzeugblöcke.
- Die Lehrkraft prüft das Werkzeug auf Beschädigungen und Vollständigkeit.
- Die Schüler bringen auf Anweisung der Lehrkraft die Werkzeuge zurück an den vorgesehenen Platz im Schrank.
- Die Schülerinnen und Schüler bringen ihre Werkstücke mit Namen beschriftet zur Lehrkraft bzw. ordnen diese nach Absprache mit der Lehrkraft an den dafür bestimmten Platz.
- Überzähliges Material (Holz, Kunststoff, Metall, Pappe u.a.) wird gesammelt.
- Jede Schülerin und jeder Schüler säubert ihren/seinen Arbeitstisch und stellt anschließend ihren/seinen Stuhl auf den Tisch, damit der Fußboden gefegt bzw. gesaugt werden kann.
- Wir beenden die Unterrichtsstunde gemeinsam beim Klingelzeichen, wenn alles sauber und aufgeräumt ist.
SACHGERECHTE ENTSORGUNG
- Reste und Abfälle werden gemäß der in der jeweiligen Betriebsanweisung vorgeschriebenen Weise entsorgt.
UMGANG MIT WERKZEUGEN UND MASCHINEN
- Jedes Werkzeug und jede Maschine darf nur zu dem Zweck benutzt werden, für das es vorgesehen ist.
- Wird ein Werkzeug zweckentfremdet eingesetzt und entsteht dadurch ein Schaden, so muss die Schülerin / der Schüler oder seine Eltern Ersatz für den entstandenen Schaden leisten.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Technik/Werklehrers an den für sie erlaubten Maschinen arbeiten.
- Es arbeitet immer nur eine Schülerin / ein Schüler an einer Maschine. Eine zweite Schülerin/ein zweiter Schüler steht zur Sicherheit neben der Maschine, so dass sie/er im Notfall die Maschine ausschalten kann. Weitere Schülerinnen und Schüler, die bohren/schleifen usw. möchten, warten in sicherem Abstand von der Maschine.
- Bei der Benutzung der Maschinen die speziell für diese Maschine vorhandene Betriebsanweisungen zu beachten.
- Unkenntnis, Leichtsinn, und Selbstüberschätzung beim Umgang mit elektrischen Geräten kann für Menschen gefährlich werden. Schadhafte elektrische Geräte dürfen nicht in Betrieb genommen werden. Defekte an elektrischen Geräten und Maschinen werden dem Technik-/Werklehrer gemeldet. Die Geräte sind aus dem Verkehr zu ziehen.
- Durch die Benutzung von Werkzeugen und Maschinen können diese natürlich abnutzen oder beschädigt werden. Bitte in jedem Fall den Lehrer informieren. Dieser informiert dann den verantwortlichen Techniklehrer für den Werkraum. Dies ist auch über einen Aushang (neben der Werktür) bewerkstellbar.
VERHALTEN IM GEFAHRENFALL
- Sollte es trotz umsichtiger Arbeitsweise zu einer Verletzung kommen, ist dies dem Technik-/Werklehrer sofort zu melden.
- Jede Schülerin und jeder Schüler muss wissen, wo sich der Erste-Hilfe-Kasten befindet.
- Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten.
- Bei Feuer den NOTRUF 112 auslösen und den Werkraum auf Anweisung der Lehrerin/des Lehrers über den vorgeschriebenen Fluchtweg verlassen.
Der Bereich Werkraumregeln hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:
- Werken
- Arbeitslehre
- Individuelle Förderung
- Sachunterricht
- Lebenspraktische Erziehung
Der Bereich Werkraumregeln beinhaltet keine Unterpunkte:
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