7.18. Fortbildungskonzept

Beschreibung/ Intention

Das Fortbildungskonzept unserer Schule diente der Feststellung vorhandener Qualifikationen und Kompetenzen im eigenen (Schul-) System und als Grundlage für eine zielgerichtete Ausrichtung und Planung von kommenden Fortbildungen.

Sowohl die allgemeine Personalentwicklung der Schule, als auch die individuelle Personalentwicklung wird durch das Fortbildungskonzept unterstützt.

Um die Fortbildungen im Lehrerkollegium mittel- und langfristig auszurichten und eine vorausschauende Finanzierung zu ermöglichen, erfolgt eine Bestandsaufnahme der Qualifikationen und Kompetenz aller Lehrkräfte im Rahmen einer Kompetenzabfrage. Diese wird jährlich und bei Bedarf ergänzt.

Die Auswertung dieser Kompetenzabfrage ergibt das vollständige Kompetenzprofil des Kollegiums unserer Schule. Dieses wird durch neu durchgeführte Fortbildungsmaßnahmen des Kollegiums stets erweitert.

Das Fortbildungskonzept und damit auch die Fortbildungsplanung unserer Schule folgt folgenden vier Prioritätsstufen:

1. Erste Priorität haben zwingend erforderliche und sicherheitsrelevante Fortbildungen. Hierzu gehören u. a. die regelmäßig durchzuführende Erste Hilfe, Fortbildungen, Unterweisungen und Belehrungen aus den Bereichen Sicherheit, Hygiene und Unfallschutz. Diese werden vor allen weiteren Maßnahmen durchgeführt. 

2. Zweite Priorität haben Qualifikationserweiterungen und Fortbildungen zur Sicherstellung von Unterrichtsangeboten und weiteren Aufgaben. Diese Fortbildungen dienen zur Sicherstellung des Unterrichts, der Unterrichtsfächer und der Umsetzung entsprechender Anforderungen an die (schulischen) Inhalte. Hier sind u. a. die Rettungsfähigkeit im Schwimmen, der Werk- und Maschinenschein, der Segelschein zu nennen. 

3. Dritte Priorität haben Qualifikationserweiterungen und Fortbildungen, die zur Sicherstellung weiterer schulischer Angebote und Aufgaben beitragen. Diese dienen der Sicherstellung und Erweiterung der konzeptionellen Schwerpunkte im Rahmen des Schulprogramms und der konzeptionellen Weiterentwicklung der Schule. Hierzu zählen u. a. die Erweiterungen der fachspezifischen Angebote (im Bereich Sport, Musik, Kunst u. v. m.) und der förderspezifischen Kompetenzen (Diagnostik, Förderung). 

4. Die vierte Prioritätsstufe umfasst alle individuellen Fortbildungsmaßnahmen des Kollegiums

Ungeachtet der schulintern beschlossenen Planungsrichtlinie können jederzeit Anforderungen z.B. durch die Schulaufsicht und den Schulträger an Schulen herangetragen werden, die nur nach entsprechender Fortbildung zu bewältigen sind.

Diese Fortbildungsmaßnahmen können zur Erweiterung des Kompetenzprofils der Schule beitragen.

Das Fortbildungskonzept hängt u. a. auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Sicherheit
  • Geschäftsverteilung
  • Gremien
  • u. v. w.

Das Fortbildungskonzept beinhaltet keine Unterpunkte.

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