7.17. Vertretung der Schulleitung in den Ferien

Beschreibung/ Intention

Die Vereinbarung über die Vertretung der Schulleitung und damit der Schule in den Urlaubs-/ Ferienzeiten regelt die Abfolge der Ansprechpartner für schulexterne Personen und Institutionen. Dies können die Schulaufsicht, der Schulträger, weitere außerschulische Institutionen und Firmen sein.

Durch die Vertretungsregelung wird in den Ferien die Kontaktaufnahme zur Schule bei Dringlichkeit sichergestellt.

Der Bereich Vertretung der SL in den Ferien hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Lehrer- und Verwaltungsorganisation
  • Konferenzen
  • Geschäftsverteilungsplan

Der Bereich Vertretung der SL in den Ferien beinhaltet keine Unterpunkte.

Schreibe einen Kommentar