7.8.1. Brandschutz

Beschreibung/ Intention

Der Brandschutz ist wesentlicher Teil der Sicherstellung und Wahrung einer grundsätzlichen feuertechnischen Gebäudesicherheit im schulischen Alltag.

Hierbei gilt es nicht nur das Gebäude auf notwendige Brandschutzmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Vielmehr sind die Schaffung und das Freihalten von schulspezifischen Rettungs- und Fluchtwegen, sowie der Sammelplätze unumgänglich.

Zur Überprüfung des Gebäudes, sowie der Rettungs- und Fluchtwege erfolgt mindestens einmal jährlich eine Brandschau mit dem Schulträger und der Feuerwehr.

Brandschutzübungen mit einer vollständigen Räumung des Gebäudes erfolgen mindestens zweimal jährlich. Eine Übung wird dabei als angekündigte und eine als unangekündigte Übung durchgeführt.

Bei der unangekündigten Brandschutzübung überwacht die Feuerwehr die Räumung des Gebäudes.

Eine Auswertung der Übung mit der Feuerwehr kann Modifikationen des Brandschutzkonzeptes, der Rettungswege oder bei den Empfehlungen zum Verhalten im Brandfall ergeben.

Diese werden in das Brandschutzkonzept der Schule eingearbeitet.

Eine Belehrung über das Verhalten im Brandfall erfolgt jährlich zu Beginn des Schuljahres hin.

Brandschutz hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Lehrerkonferenz
  • Schulkonferenz
  • Feuerwehr
  • Polizei
  • Fortbildungskonzept
  • Hausordnung

Brandschutz beinhaltet keine Unterpunkte

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