7.3.2. Personalratsversammlung

Beschreibung/ Intention

Die Personalratsversammlungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Personalrates zur Wahrung und Sicherstellung der Rechte und Anrechte von Lehrkräften.

Die Schulleitung stellt sicher, dass die Teilnahme aller interessierten Kolleginnen und Kollegen ermöglicht wird.

Wenn die Personalratsversammlung in der Unterrichtszeit unserer Schule stattfindet, besprechen der Lehrerrat und die Schulleitung mögliche Maßnahmen zur Sicherstellung einer Unterrichtsversorgung in der Schule für die Schülerschaft und der Teilnahmemöglichkeit für die Lehrkräfte.

Ziel der Koordination zwischen Lehrrat und Schulleitung ist, sowohl den Eltern und Erziehungsberechtigten, sowie unseren Schülerinnen und Schülern eine größtmögliche Sicherstellung hinsichtlich der Schul- und Betreuungszeiten zusagen zu können. Ebenso muss dem Kollegium die Teilnahme an der Personalratsversammlung ermöglicht werden.

Gegebenfalls erfolgt an diesem Tag eine Unterrichtsverkürzung zur Sicherstellung der Teilnahme von interessierten Kolleginnen und Kollegen. Dies ist insbesondere an Ganztagsschulen oftmals notwendig.

Die Teilnahme an der Personalratsversammlung hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Lehrerrat
  • Vertretungskonzept
  • Konzept Informationsfluss

Das Thema Personalratsversammlung beinhaltet keine Unterpunkte.

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