5.1.4. Schulkonferenz

Beschreibung/ Intention

Die Schulkonferenz stellt das höchste Gremium an Schulen dar. Die Mitglieder der Schulkonferenz werden zu gleichen Anteilen aus den Mitgliedern der Schulpflegschaft (Elternvertretung) und den Mitglieder der Lehrerkonferenz gewählt.

An der Schulkonferenz unserer Schule nehmen gem. § 66 SchulG NRW jeweils drei gewählte Vertreter der Schulpflegschaft und der Lehrerkonferenz teil. Beratend werden die gewählten Schülervertreter zu den Sitzungen eingeladen. Den Vorsitz führt die Schulleitung.

Die Schulkonferenz entscheidet gem. §65 (2) SchulG NRW u. a. über

  • Schulprogramm
  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Kooperationen mit außerschulischen Partnern
  • Bewegliche Ferientage
  • Erprobung und Einführung von Unterrichtsformen
  • Einführung von Lernmitteln
  • Grundsätze des Umgangs mit herausforderndem Verhalten
  • Grundsätze zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen
  • Sponsoring
  • Schulhaushalt
  • Wahl des Schulleiters/ der Schulleiterin
  • Einsetzen von Fachkonferenzen
  • Erlass einer Schulordnung

Bei Abstimmungen mit Stimmengleichheit gibt die Stimme der Schulleitung den Ausschlag.

Zur Schulkonferenz können beratend weitere Personen zur Beratung hinzugezogen werden.

Die Schulkonferenz an unserer Schule tagt in der Regel zweimal jährlich. Zu Beginn des Schuljahres erfolgen ein pädagogischer, organisatorischer und haushaltstechnischer Ausblick auf das kommende Schuljahr und ein Dank an die Mitglieder des vorherigen Jahres. Zum Schuljahresabschluss werden die o. g. Inhalte resümiert und u. a. die beweglichen Feiertage festgestellt.

Die Schulleitung als Vorsitz lädt zu den Sitzungen der Schulkonferenz fristgerecht ein.

Die Schulkonferenz hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Konferenzrhythmus
  • Lehrerkonferenz
  • Schulpflegschaft
  • Geschäftsverteilung
  • Fachkonferenzen
  • Individuelle Förderung

Die Schulkonferenz beinhaltet keine Unterpunkte.

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