5.1.2. Klassenpflegschaft

Beschreibung/ Intention

In den Pflegschaften wirken Eltern und Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern an der Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule mit und vertreten ihre Interessen.

Zu Beginn eines Schuljahrs werden von den Klassenleitungen alle Eltern und Erziehungsberechtigte zu einer ersten Sitzung der Klassenpflegschaft (Elternabend) eingeladen. In dieser Sitzung informieren die Klassenlungen über wesentliche Inhalte des Schuljahres, über geplante Exkursionen/ Klassenfahrten und verständigt sich über organisatorische Maßnahmen.

Die anwesenden Eltern und Erziehungsberechtigte wählen in den einzelnen Klassenpflegschaften einen Vorsitz und deren Vertretung ihre Klasse.

(Schulgesetz NRW §73)

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und deren Vertreter werden dann im Nachgang an die Klassenpflegschaftssitzung zur Schulpflegschaft eingeladen. Dort werden die Interessen aller Eltern und Erziehungsberechtigte im Hinblick auf Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit in unserer Schule vertreten. Auch können dort Anträge an die Schulkonferenz formuliert werden.

(Schulgesetz NRW §72)

Bei ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien sind alle Beteiligten verpflichtet, die Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu beachten.

(Schulgesetz NRW §62)

Der Themenbereich Schulpflegschaft hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Klassenpflegschaft
  • Schulkonferenz
  • Individuelle Förderung
  • Schulfeste
  • Untereicht und Förderung – besondere Konzepte und Angebote
  • Kooperation und Öffnung von Schule

Der Themenbereich Klassenpflegschaft beinhaltet keine Unterpunkte.

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