4.9.1. Hausordnung

Beschreibung/ Intention

Die Hausordnung legt die gesamten Rahmenbedingungen des schulischen Alltages fest. Sie dient der Sicherstellung eines schulischen Lebens und Lernens in einer respektvollen, rücksichtsvollen und toleranten Atmosphäre.

„Für die Umsetzung eines harmonischen Miteinanders setzt unsere Hausordnung einen äußerlichen Rahmen.

Neben der gegenseitigen Achtung, werden alle Personen zu einem sorgsamen und sorgfältigen Umgang mit der Schuleinrichtung, dem Schulgebäuden und dem Schulgelände angehalten.

Alle Personen sind mitverantwortlich, für die Pflege und den Erhalt unserer schulischen Lern- und Lebensumgebung.“

(Zitat Hausordnung Förderschule Dahlener Straße – 2013)

Die Hausordnung legt

  • den Räumlichen (Schulgelände und die Einsicht vor dem Schulgrundstück) und personellen Geltungsbereich (alle Personen auf dem Schulgrundstück)
  • den Unterrichtsbeginn um 08:30 Uhr
  • den Unterrichtsschluss um 15.30 Uhr (12:30 Uhr freitags)
  • die Abläufe rund um den Schülerspezialverkehr
  • die täglich verpflichtende Teilnahme am Unterricht
  • die Regelungen im Verhinderungsfall
  • die Verhaltensregeln im Rahmen von Ordnung und Sauberkeit
  • die untersagte Nutzung von Mobiltelefonen, Mp3-Playern und weiteren elektronischen Spielen
  • die Verhaltensregeln im Rahmen von Sicherheit und Vorbeugung
  • die Anmeldepflicht für Gäste
  • die Haftungsgrundlagen
  • Wahrnehmung des Hausrechtes durch die Schulleitung und/ oder Kollegen

fest.

Die Hausordnung hängt auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:

  • Sicherheit
  • Aufsicht
  • Geschäftsverteilungsplan
  • Schulordnung
  • Klassenregeln
  • Sportregeln
  • Schwimmregeln
  • Werkraumregeln

Die Hausordnung beinhaltet keine Unterpunkte

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