Beschreibung/ Intention |
Besondere Schülermaßnahmen sind angezeigt, wenn über den sonstigen sonderpädagogischen Förderbedarf bei einer vorliegenden Geistigen Behinderung hinaus ein erheblicher Mehrbedarf besteht. Der deutlich erhöhte Bedarf kann zum einen durch eine Mehrfachbehinderung in Verbindung mit der Geistigen Behinderung angezeigt sein. Zum andern kann der Mehrbedarf durch eine, über die übliche Erscheinungsform erheblich hinausgehende Geistige Behinderung begründet sein. (siehe §10 AOSF NRW) Der erhöhte Bedarf wird von der Schule im Rahmen eines Berichtes und mit Bezug auf den Individuellen Förderplan bei der unteren Schulaufsicht bekannt gegeben. Eine Zuordnung zur Schülergruppe der – dann – Schwerstbehinderung erhöht die personelle Versorgung des Schülers in der Schule. Die Zustimmung der unteren Schulaufsicht ist einzuholen. Eine Überprüfung des erhöhten Förderbedarfs erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Individuellen Förderplans. Ein erhöhter Förderbedarf kann bei einzelnen Schülern auch zu einer Abweichung von der vorgegebenen Stundentafel führen. Eine reduzierte Beschulung ist angezeigt, wenn ein durchgängiger Schulbesuch an einem Tag eine deutliche Überforderung darstellt. Ziel des Schulbesuchs für jede Schülerin und jeden Schüler ist eine durchgängig positiv gestaltete und inhaltlich förderliche Lernzeit. Abweichungen von der Stundentafel als besondere Schülermaßnahmen sind zeitlich begrenzt. Alle Besonderen Schülermaßnahmen werden mit den Eltern/ Erziehungsberechtigte besprochen und dokumentiert. Besondere Schülermaßnahmen hängen auch mit folgenden weiteren Themen zusammen:
Besondere Schülermaßnahmen beinhalten keine Unterpunkte. |